1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Werbeagenturen (nachfolgend jeweils "Kunden") und Hendrik Schein, Müllerstraße 37, 13353 Berlin (nachfolgend "FLAIR EUROPA"). Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch E-Mail an FLAIR EUROPA gewahrt wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn FLAIR EUROPA diesen nicht explizit widerspricht.
1.2 Diese AGB gelten für die Platzierung von Werbung des Kunden auf den Webseiten von FLAIR EUROPA. Der Kunde und FLAIR EUROPA werden die konkrete Onlinewerbung in einem Vertrag vereinbaren, dem diese AGB zugrunde liegen.
1.3 Die Preislisten von FLAIR EUROPA sind freibleibend.
2.1 Der Vertrag kommt zustande durch
a) die schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftrages seitens FLAIR EUROPA oder
b) die online erfolgte Verbreitung der Werbung; in diesem Fall verzichtet der Auftraggeber auf eine förmliche Auftragsbestätigung. Fernmündliche oder mündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
2.2 Der Umfang der Onlinewerbung, die Platzierung sowie der Zeitraum der Werbung ergeben sich aus dem von FLAIR EUROPA schriftlich bestätigten Vertrag. Soweit die Regelungen eines solchen Vertrages von diesen AGB abweichen, gehen die Regelungen des Vertrages vor.
2.3 Tritt als Kunde eine Werbeagentur auf, wird FLAIR EUROPA den Vertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn die Werbeagentur den Werbetreibenden, der die Werbung bei FLAIR EUROPA schaltet, namentlich benennt. FLAIR EUROPA ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis über ihre Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Werbetreibenden zu verlangen.
3.1 Der Kunde wird FLAIR EUROPA das Werbemittel bis spätestens vier Werktage vor Veröffentlichung FLAIR EUROPA zur Verfügung stellen. Der Kunde wird die administrativen und technischen Anforderungen an Online-Werbemittel berücksichtigen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die vom Werbemittel aus verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrages abrufbar zu halten.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, FLAIR EUROPA unverzüglich zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter gleich welcher Art beeinträchtigt oder verletzt.
3.4 Stellt der Kunde Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies FLAIR EUROPA unverzüglich mitteilen.
3.5 Der Kunde erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für sämtliche Schäden, welche FLAIR EUROPA aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Kunden durch diesen entstehen.
4.1 FLAIR EUROPA hat die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über seine Webseiten.
4.2 Für die operative Abstimmung benennen die Vertragsparteien jeweils eine verantwortliche Person.
4.3 FLAIR EUROPA ist nicht verpflichtet, Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung zu prüfen.
4.4 FLAIR EUROPA ist berechtigt, ein Werbemittel, welches nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, insbesondere mit dem Wort "Anzeige" als solches zu kennzeichnen bzw. das Werbemittel vom redaktionellen Inhalt der Webseite räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
4.5 FLAIR EUROPA verpflichtet sich, das Werbemittel während des vereinbarten Zeitraums in den Werberaum einzustellen.
4.6 FLAIR EUROPA ist berechtigt, das Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes umzuplatzieren, wenn durch die Umplatzierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird.
5.1 FLAIR EUROPA ist berechtigt, das zur Verfügung gestellte Werbemittel zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Platzierung des Werbemittels FLAIR EUROPA aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
5.2 Auch während der Platzierung des Werbemittels ist FLAIR EUROPA jederzeit berechtigt, das Werbemittel unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel bzw. die verlinkte Zielseite gegen geltendes Recht verstoßen bzw. Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist.
5.3 FLAIR EUROPA wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn FLAIR EUROPA Maßnahmen nach Ziffer 5.1 oder 5.2 unternommen hat.
5.4 Im Falle der Ziffer 5.1 steht es dem Kunden frei, FLAIR EUROPA ein neues bzw. ein verändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
5.5 Im Falle der Ziffer 5.2 wird der Kunde unverzüglich entweder den rechtmäßigen Zustand des Werbemittels bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, ein anderes Werbemittel oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder aber die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Zustandes nachweisen.
5.6 FLAIR EUROPA wird die gemäß Ziffer 5.2 vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Kunde FLAIR EUROPA nachweist, dass entweder der rechtmäßige Zustand wieder hergestellt oder der bestehende Zustand rechtmäßig ist.
5.7 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung nach § 10 bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gemäß § 5 unberührt.
6.1 Der Kunde räumt FLAIR EUROPA ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein.
6.2 Die vorgenannte Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht zur Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist. Dieses umfasst auch das Werberecht zum Zwecke der Eigenwerbung, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.
6.3 Der Kunde räumt FLAIR EUROPA das Recht ein, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Forschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten.
7.1 Der Kunde garantiert, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel erforderlichen Nutzungsrechte und hierüber verfügungsberechtigt zu sein.
7.2 Insbesondere garantiert der Kunde:
(a) über die im Rahmen von § 7 eingeräumten Rechte und gewährten Rechtspositionen zu verfügen, einschließlich urheberrechtlicher Nutzungsrechte sowie Rechten an Datenbanken oder wesentlichen Teilen von Datenbanken und insbesondere im Verhältnis zu Urhebern, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechtes sowie Verwertungsgesellschaften,
(b) von vorgenannten Rechteinhabern oder sonstigen Berechtigten an den Werbemitteln, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, alle Rechtserklärungen und sonstigen Mitwirkungsakte (einschließlich Zustimmungen und Verzichte auf Rechte oder auf die Ausübung von Rechten) eingeholt zu haben, welche zur uneingeschränkten Nutzung der Werbemittel nach diesem Vertrag erforderlich sind.
7.3 Der Kunde garantiert, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel sowie etwaige verlinkte Zielseiten weder gegen geltendes Recht verstoßen noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die Werbemittel, nicht gegen deutsches Recht verstoßen, insbesondere keine Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- oder sonstige Rechte verletzen, noch wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Beanstandungen auslösen. Der Kunde steht insbesondere dafür ein, dass das Werbemittel so ausgestattet ist,
1. dass, nicht der Eindruck einer Windows-Systemmeldung entstehen kann,
2. das Werbemittel als Werbung klar erkennbar ist und jegliche Irreführung über den Werbezweck des Werbemittels ausgeschlossen ist,
3. die Werbung keine Viren, Würmer, Trojaner oder andere Schadprogramme enthält, die geeignet sind, auf andere Computerprogramme oder Daten zuzugreifen und diese zu ändern, zu löschen oder zu beschädigen .
7.4 Machen Dritte, einschließlich staatlicher Institutionen, Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die darauf beruhen, dass gegen die vorstehenden Garantien nach § 7 verstoßen wurde, so wird der Kunde FLAIR EUROPA von allen etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen und Schäden (einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung) freistellen und schadlos halten und FLAIR EUROPA bei der Rechtsverteidigung alle notwendigen Unterstützungen bieten.
Der Kunde wird das Werbemittel nach seiner ersten Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen und eventuelle Fehler FLAIR EUROPA innerhalb von drei Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werbemittel als akzeptiert.
9. FLAIR EUROPA wird das Werbemittel während der Dauer des Vertrags gemäß dessen Regelungen platzieren und die betroffenen Webseiten im Rahmen des jeweiligen technischen Stands verfügbar halten.
9.2 Bleibt die Leistung von FLAIR EUROPA während der Dauer des Vertrags hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Kunde zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
9.3 Im Falle von Ziffer 4.5 findet vorstehende Ziffer 9.2 keine Anwendung.
9.4 Das Recht des Kunden, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen oder zu kündigen, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
10.1 FLAIR EUROPA, einschließlich deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 FLAIR EUROPA haftet nicht für Schäden, die durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.
11.1 Maßgeblich sind die in dem Vertrag genannten Preise, zzgl. der gesetzlichen jeweils geltenden Umsatzsteuer.
11.2 Die vereinbarte Vergütung wird mit der erstmaligen Einstellung des Werbemittels in voller Höhe in Rechung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist FLAIR EUROPA vorbehaltlich seiner weiteren Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr über dem Basiszinssatz zu berechnen.
11.3 Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder solche rückbelastet werden, ist FLAIR EUROPA vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.
11.4 Die Aufrechung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen aber entscheidungsreifen oder mit einer verjährten aber nach § 215 BGB zulässig aufrechenbaren Gegenforderungen gestattet.
12.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Durchführung des Vertrags unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und über die Beendigung des Vertrags hinaus.
12.2 Etwaige, den Angeboten von FLAIR EUROPA zu Grunde liegende Konzepte und Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Kunden vertraulich zu behandeln.
12.3 Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Zusammenarbeit zwischen Kunde und FLAIR EUROPA bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch FLAIR EUROPA. Dies gilt entsprechend für Logoveröffentlichungen für von FLAIR EUROPA gelieferte Logos.
13.1 Der jeweilige Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichung und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Vertragslaufzeit.
13.2 Sollten die Parteien keine Vertragslaufzeit vereinbart haben, so sind die Schaltungen der Werbemittel im Zweifel innerhalb eines halben Jahres nach Zustandekommen des Vertrags vom Kunden abzurufen.
13.3 Der Kunde kann Werbeaufträge nach Vertragsabschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Eine Stornierung nach Vertragsschluss und bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist FLAIR EUROPA berechtigt, 25 % des Netto-Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Stornierungen nach Schaltungsbeginn sind nicht möglich.
13.4 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für FLAIR EUROPA insbesondere dann vor, wenn der Kunde zum wiederholten Male mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät oder gegen seine Verpflichtung aus Paragraphen 3, 6 bzw. 7 verstößt.
13.5 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.
14.1 FLAIR EUROPA behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. FLAIR EUROPA wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
14.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.4 Sollten einzelne Regelungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil davon nicht berührt und bleibt soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend wirksam und durchführbar.
14.5 Im Fall des 14.4 tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei der Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Das gilt entsprechend für den Fall, dass die jeweilige Vereinbarung Lücken enthält.
14.6 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht.
Berlin, 12. Mai 2010